Königswinter Industrie Grundstücksverwaltungs GmbH, Königswinter (Bachstraße 38, 53639 Königswinter). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Didier-Werke AG am 14.03.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Königswinter Industrie Grundstücksverwaltungs GmbH, Königswinter (Bachstraße 38, 53639 Königswinter). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2004 - gemäß § 62 Absatz 1 Satz 1 UmwG ohne Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschäft - mit der Didier-Werke AG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 2376) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.