Körber Beteiligungen GmbH, Hamburg, Nagelsweg 33 - 35, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.05.2011 mit der Schleifring Service GmbH - jetzt firmierend: Körber Beteiligungen GmbH - mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 117694) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 19.07.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Körber Beteiligungen GmbH, Hamburg, Nagelsweg 33 - 35, 20097 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Böhm, Hildemar, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Körber Beteiligungen GmbH, Hamburg, Nagelsweg 33 - 35, 20097 Hamburg.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2010 und der Gesellschafterversammlung der Körber PaperLink GmbH vom 05.11.2010 einen Teil ihres Vermögens (Beteiligung an der Winkler + Dünnebier Aktiengesellschaft) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Körber PaperLink GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 113984) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Körber Beteiligungen GmbH, Hamburg, Nagelsweg 33 - 35, 20097 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung eines Vermögensteils der Körber AG, Hamburg (AG Hamburg HRB 58961) beschlossen. 90.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.09.2010 einen Teil des Vermögens (Beteiligung an der Winkler + Dünnebier Aktiengesellschaft) der Körber AG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 58961) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.10.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Körber Beteiligungen GmbH, Hamburg, Nagelsweg 33 - 35, 20097 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung eines Vermögensteils mit der Körber AG, Hamburg (AG Hamburg HRB 58961) beschlossen. 85.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.09.2010 einen Teil des Vermögens (Beteiligung an der Körber Medipak GmbH) der Körber AG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 58961) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.10.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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