HRB 6820:Körner Team Handelsgesellschaft mbH, Ainring, Industriestr. 4, 83404 Ainring.Neuer Sitz: Borken. Sitz verlegt nach Borken (nun Amtsgericht Coesfeld HRB 15005).
HRB 15005:Körner Team Handelsgesellschaft mbH, Borken, Landwehr 60, 46325 Borken.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.1991, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Ainring (bisher Amtsgericht Traunstein HRB 6820) nach Borken beschlossen. Geschäftsanschrift: Landwehr 60, 46325 Borken. Gegenstand: Großhandel mit Uhren und deren Zubehör in Deutschland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Körner, Anne, Freilassing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Körner Team Handelsgesellschaft mbH, Ainring, Industriestr. 4, 83404 Ainring.Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2008 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -175.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Industriestr. 4, 83404 Ainring. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Körner, Thomas, Angestellter, Mondsee/Österreich. Bestellt: Geschäftsführer: Körner, Anne, Freilassing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.