Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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a)
Von Amts wegen eingetragen gem. § 384 Abs. 2
FamFG:
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Von Amts wegen eingetragen gem. § 384 Abs. 2
FamFG:
Nicht mehr Geschäftsführer, nun
Liquidator:
Körtner, Susanne, Vlotho, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.08.2024
Ostermann |
9 |
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld
(43 IN 205/17) vom 11.07.2024 ist das Insolvenzverfahren
eingestellt. |
a)
15.08.2024
Fleischmann |
HRB 2086: Körtner Sicherheitstechnik GmbH, Bad Oeynhausen, Brüderstr. 8, 32547 Bad Oeynhausen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hinter'm Gradierwerk 3, 32549 Bad Oeynhausen.
HRB 2086: Körtner Sicherheitstechnik GmbH, Bad Oeynhausen, Brüderstr. 8, 32547 Bad Oeynhausen. Prokura im Wege der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erloschen: Wigmann, Heike, Spenge, * ‒.‒.‒‒. Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Körtner Sicherheitstechnik GmbH, Bad Oeynhausen, Brüderstr. 8, 32547 Bad Oeynhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.04.2013 mit der Körtner GmbH mit Sitz in Lübbecke (AG Bad Oeynhausen - HRB 8526) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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