Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Prokura erloschen:
Stolte, Ralf, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒ |
c)
Ausgeschieden:
Kommanditist:
Köster, Michael, Menden, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 10.240,00
EUR. |
a)
16.01.2025
Falkenhagen |
7 |
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Prokura geändert, nun
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Stolte, Ralf, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒
Hinners, Marc, Soest, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Völlmecke, Martin, Werdohl, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.02.2023
Falkenhagen |
HRA 2047: Köster Aluminium GmbH & Co. KG, Iserlohn, Hansaallee 8, 58636 Iserlohn. (Die Konstruktion, die Herstellung und Vertrieb von Produkten aus Aluminium, insbesondere solchen aus Aluminiumstrangpressprofilen und die Konstruktion und die Herstellung sowie der Vertrieb von modularen Fenster- und Türsystemen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Dienstleistungen).
HRA 2047: Köster Aluminium GmbH & Co. KG, Iserlohn, Hansaallee 8, 58636 Iserlohn. Einzelprokura: Hinners, Marc, Soest, * ‒.‒.‒‒; Stolte, Ralf, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒; Völlmecke, Martin, Werdohl, * ‒.‒.‒‒.
Köster Aluminium GmbH & Co. KG, Iserlohn, (Hansaallee 8, 58636 Iserlohn).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008 mit der K & P Haustürfüllungen GmbH mit Sitz in Schauenburg (Amtsgericht Kassel HRB 3116) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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