HRB 204295:Köster Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 5, 21337 Lüneburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.07.2014 mit der CARTOFLEX GmbH Cartonagen, Verpackungen, Displays. mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 334) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 204295:Köster Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 5, 21337 Lüneburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CARTOFLEX GmbH Cartonagen, Verpackungen, Displays. am 29.08.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 201801:Köster Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 5, 21337 Lüneburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CARTOFLEX GmbH Cartonagen, Verpackungen, Displays. am 29.08.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 201801:Köster Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 5, 21337 Lüneburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.07.2014 mit der CARTOFLEX GmbH Cartonagen, Verpackungen, Displays. mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 334) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Köster Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 5, 21337 Lüneburg. Bestellt als Geschäftsführer: Hebrok, Matthias, Voegelsen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hebrok, Matthias, Voegelsen, * ‒.‒.‒‒.
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