Köttgen Kabelgarnituren GmbH, Bergisch Gladbach, De-Gasperi-Straße 5, 51469 Bergisch Gladbach.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden "HÖHNE" GmbH Fabrik für elektrochemische Isolierungen am 15.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Köttgen Kabelgarnituren GmbH, Bergisch Gladbach, De-Gasperi-Straße 5, 51469 Bergisch Gladbach.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.05.2010 mit der "HÖHNE" GmbH Fabrik für elektrochemische Isolierungen mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 15909) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Köttgen Kabelgarnituren GmbH, Bergisch Gladbach, (De-Gasperi-Straße 5, 51469 Bergisch Gladbach).Zwischen der Köttgen Kabelgarnituren GmbH als beherrschter Gesellschaft und der "HÖHNE" GmbH Fabrik für elektrochemische Isolierungen mit Sitz in Pinneberg (Amtsgericht Hamburg, HRB 15909) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.04.2007. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Köttgen Kabelgarnituren GmbH durch Beschluss vom 12.04.2007 zugestimmt.
Köttgen Kabelgarnituren GmbH, Bergisch Gladbach (De-Gasperi-Straße 5, 51469 Bergisch Gladbach). Zwischen der Köttgen Kabelgarnituren GmbH als beherrschter Gesellschaft und der TECE Thews & Clüver GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 15089) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.04.2007. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Köttgen Kabelgarnituren GmbH durch Beschluss vom 12.04.2007 zugestimmt.
Köttgen Kabelgarnituren GmbH, Bergisch Gladbach (De-Gasperi-Straße 5, 51469 Bergisch Gladbach). Der mit der "Höhne" Fabrik für elektrochemische Isolierungen (Amtsgericht Hamburg, HRB 15909) am 28.12.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 13.12.2006 zum 31.12.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.