HRB 205774: Küchen Bauer GmbH, Aurich, Dornumer Straße 7a, 26607 Aurich. Einzelprokura: Wagner, Elisabeth, Aurich, * ‒.‒.‒‒.
HRA 202776: Küchen Bauer KG, Aurich, Fockenbollwerkstraße 37, 26603 Aurich. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.02.2021 im Wege des Formwechsels in die Küchen Bauer GmbH (AG Aurich, HRB 205774) umgewandelt. Der Formwechsel wird am heutigen Tage, mit Eintragung des neuen Rechtsträgers wirksam. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205774: Küchen Bauer GmbH, Aurich, Dornumer Straße 7a, 26607 Aurich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2021. Geschäftsanschrift: Dornumer Straße 7a, 26607 Aurich. Gegenstand: Betrieb eines Küchenstudios (Verkauf und Montage von Küchen). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bauer, Carsten, Aurich, * ‒.‒.‒‒; Doden, Eike, Aurich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Küchen Bauer KG, Aurich (AG Aurich, HRA 202776) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.02.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.