Küchen Holding GmbH, München, Erika-Mann-Straße 7, c/o GermanCapital GmbH, 80636 München. Die Verschmelzung wurde am 17.09.2013 wirksam und ist in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg B 117787).
Küchen Holding GmbH, München, Erika-Mann-Straße 7, c/o GermanCapital GmbH, 80636 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 25.07.2013 mit der Milano Investments S.à.r.l. mit dem Sitz in Esch-sur-Alzette, Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg B 117.787) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
Küchen Holding GmbH, München, Erika-Mann-Straße 7, c/o GermanCapital GmbH, 80636 München. Die Gesellschaft hat am 21.05.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Milano Investments S.à r.l. mit dem Sitz in Esch-sur-Alzette / Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg, B 117.787) eingereicht. Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten von Minderheitsgesellschaftern: Auf Grund der Tatsache, dass die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, haben die Gläubiger der Küchen Holding GmbH gemäß § 122j UmwG ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger können Befriedigung verlangen, wenn die Forderung bereits fällig ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j UmwG steht den Gläubigern der Küchen Holding GmbH jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen überdies nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind. Die Gläubiger der Milano Investments S.à r.l. haben gemäß Artikel 268 Abs. 1 des luxemburgischen Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafter der Milano Investments S.à r.l. bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch bei dem zuständigen Bezirksgericht (tribunal d'arrondissement) anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger können Befriedigung verlangen, wenn die Forderung bereits fällig ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des Artikel 268 Abs. 1 des luxemburgischen Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 steht den Gläubigern der Milano Investments S.à r.l. jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen überdies nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsbeschlusses entstanden sind. Da es sich um eine Verschmelzung einer Gesellschaft auf ihre alleinige Gesellschafterin handelt und sämtliche Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften dem Verschmelzungsplan zustimmen werden und/oder auf etwaige Minderheitenrechte verzichten werden, entfallen die darauf bezogenen Angaben. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften eingeholt werden: Latham & Watkins LLP, Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Wirsch, Reuterweg 20, 60323 Frankfurt am Main; E-Mail: stefan.wirsch@lw.com.
Küchen Holding GmbH, München, Gundelindenstr. 2, 80805 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Erika-Mann-Straße 7, c/o GermanCapital GmbH, 80636 München.
Küchen Holding GmbH, München, Gundelindenstr. 2, 80805 München. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der noch nicht eingetragenen Küchen Holding Luxembourg S.à.r.l., Luxemburg beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten von Minderheitsgesellschaftern: Auf Grund der Tatsache, dass die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, haben die Gläubiger der Küchen Holding GmbH gemäß § 122j UmwG ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger können Befriedigung verlangen, wenn die Forderung bereits fällig ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j UmwG steht den Gläubigern der Küchen Holding GmbH jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen überdies nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.Die Gläubiger der Küchen Holding Luxembourg S.à.r.l. haben gemäß Artikel 268 Abs. 1 des luxemburgischen Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsbeschluss der alleinigen Gesellschafterin der Küchen Holding Luxembourg S.à r.l. bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch bei dem zuständigen Bezirksgericht (tribunal d'arrondissement) anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger können Befriedigung verlangen, wenn die Forderung bereits fällig ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des Artikel 268 Abs. 1 des luxemburgischen Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 steht den Gläubigem der Küchen Holding Luxembourg S.à.r.l. jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen überdies nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsbeschlusses entstanden sind.Da sämtliche Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften dem Verschmelzungsplan zugestimmt haben bzw. zustimmen werden und darüber hinaus sämtliche Gesellschafter mit der Beurkundung des Verschmelzungsplans auf Minderheitenrechte verzichten werden, entfallen die darauf bezogenen Angaben.Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften eingeholt werden: Latham & Watkins LLP, Herr Rechtsanwalt Dr. Gero Pfeiffer, Reuterweg 20, 60323 Frankfurt am Main; E-Mail: gero.pfeiffer@Iw.com.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen