Küchenland Pohl GmbH, Rhauderfehn, (Rajen 101, 26817 Rhauderfehn).Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2008 mit der Ergänzung vom 22.01.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008 und 22.01.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Gerhard Pohl Küchenland e.K." (Amtsgericht Aurich, HRA 200913) mit Niederlassung in Rhauderfehn weiterführt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
26817 Rhauderfehn
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Aurich
Rechtsform: GmbH