Küchenmeister GmbH, Dortmund (Hohbrinkstr. 7, 44289 Dortmund). Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des neu eingetragenen übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Dortmund, HRA 16223) am 26.09.2006 wirksam geworden.
Küchenmeister GmbH, Dortmund (Hohbrinkstr. 7, 44289 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters durch Aufnahme verschmolzen, der unter der Firma Thomas Küchenmeister e. K. mit Sitz in Dortmund das Unternehmen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.