HRB 17832: Küchenstudio Zacher GmbH, Nußdorf, c/o Kanzlei am Siegestor, Schackstr. 1, 80539 München. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 17832:Küchenstudio Zacher GmbH, Nußdorf, Am Inn 2, 83131 Nußdorf a. Inn.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Kanzlei am Siegestor, Schackstr. 1, 80539 München. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zacher, Florian, Nußdorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Liquidator: Dr. Schröder, Friedo, München, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Zacher Einrichtungs- und Küchen GmbH, Nußdorf, Mitterweidach 27, 83131 Nußdorf a. Inn. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2011 hat die Änderung des § 1 S.1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Küchenstudio Zacher GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Inn 2, 83131 Nußdorf a. Inn. Prokura erloschen: Zacher, Siegfried, Nußdorf, * ‒.‒.‒‒.
Zacher Einrichtungs- und Küchen GmbH, Nußdorf (Mitterweidach 27, 83131 Nußdorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2004 mit Nachtrag vom 20.07.2007. Gegenstand des Unternehmens: Planung und Verkauf von Küchen und Einrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zacher, Florian, Nußdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Zacher, Siegfried, Nußdorf, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Zacher OHG mit dem Sitz in Nußdorf (Amtsgericht Traunstein HRA 6765). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.