Kühl Container Service GmbH & Co. KG, Baden-Baden, Nelkenstraße 14, 76532 Baden-Baden.(Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Containerdienstes sowie die Entsorgung und Verwertung von Abfällen und Recyclingmaterialien aller Art, insbesondere das Einsammeln, Befördern und Umladen von Abfällen und Recyclingmaterialien. Außerdem, die Erbringung von Umweltdienstleistungen und Dienstleistungen im Recyclingbereich, der Handel und die Aufbereitung von Recyclingmaterialien und Baustoffen, sowie alle sonstigen Geschäfte die dem Kerngeschaft förderlich sind.Im Rahmen des ihr gesetzten Zwecks kann die Gesellschaft Gesellschaftsverhältnisse eingehen. Sie ist ferner befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu gründen, sich an bereits bestehenden gleichartigen oder ähnkchen Unternehmen in irgendeiner Form zu beteiligen oder solche zu erwerben, sowie alle Geschäfte zu betreiben, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks vorteilhaft sein können und zwar sowohl im In- als auch im Ausland.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Nelkenstraße 14, 76532 Baden-Baden. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kühl Container Service Verwaltungs GmbH, Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 703588), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kühl Container Service GmbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 200359) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Webseite: www.kuehlentsorgung.de
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH & Co. KG