HRB 25214: Küpers Nockenwellen Service GmbH, Dinslaken, Lanterstr. 41, 46539 Dinslaken. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Küpers Motorenservice Dinslaken GmbH am 25.03.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 25214: Küpers Nockenwellen Service GmbH, Dinslaken, Lanterstr. 41, 46539 Dinslaken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.03.2015 mit der Küpers Motorenservice Dinslaken GmbH mit Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HRB 25249) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25214: Küpers Nockenwellen Service GmbH, Dinslaken, Lanterstr. 41, 46539 Dinslaken. Nicht mehr Geschäftsführer: Körner, Rainer, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
Küpers Nockenwellen Service GmbH, Dinslaken, Lanterstr. 41, 46539 Dinslaken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2013. Geschäftsanschrift: Lanterstr. 41, 46539 Dinslaken. Gegenstand: ist der Handel und Dienstleistungen im Bereich von Nocken und Nockenwellen für Industriemotoren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Körner, Rainer, Duisburg, * ‒.‒.‒‒; Küpers, Thomas, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.