Küppers Baustoffe Gesellschaff mit beschränkter Haftung, Dortmund (Deusener Str. 111/113, 44369 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Jochen Küppers GmbH & Co. Holding KG mit Sitz in Hattingen (Amtsgericht Essen HRA 7536) am 02.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Küppers Baustoffe Gesellschaff mit beschränkter Haftung, Dortmund (Deusener Str. 111/113, 44369 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 12.02.2007 mit der Jochen Küppers GmbH & Co. Holding KG mit Sitz in Hattingen (Amtsgericht Essen) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Küppers Baustoffe Gesellschaff mit beschränkter Haftung, Dortmund (Deusener Str. 111/113, 44369 Dortmund). Nicht mehr Geschäftsführer: Küppers, Jochen, Hattingen-Ruhr.