HRA 4424:Küppersbusch Großküchentechnik GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Küppersbuschstraße 2, 45883 Gelsenkirchen.Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Küppersbusch Großküchentechnik GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Küppersbuschstraße 2, 45883 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Küppersbusch Großküchentechnik GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Küppersbuschstraße 16, 45883 Gelsenkirchen. geänderte Geschäftsanschrift: Küppersbuschstraße 2, 45883 Gelsenkirchen.
Küppersbusch Großküchentechnik GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Küppersbuschstraße 16, 45883 Gelsenkirchen.(Herstellung und Vertrieb von Großküchen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Küppersbuschstraße 16, 45883 Gelsenkirchen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Küppersbusch Verwaltungs GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 9748). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Küppersbusch Großküchentechnik GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 2631) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.