K & B Meisterbau Bauunternehmung GmbH, Südlohn (Grüner Weg 10, 46354 Südlohn). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Horst Koers e. K. am 10.09.2007 eingetragen worden (AG Coesfeld, HRA 5962); von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
K & B Meisterbau Bauunternehmung GmbH, Südlohn (Grüner Weg 10, 46354 Südlohn). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Horst Koers e. K. auftretenden und noch in das Handelsregister einzutragenden Kaufmann Horst Koers übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.