K & H GmbH, Hilden, Herderstr. 30, 40721 Hilden. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
K & H GmbH, Hilden, Herderstr. 30, 40721 Hilden. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf 3 Wochen festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Das Widerspruchsrecht steht jedem zu, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach dem Datum der Bekanntmachung der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntmachung der Löschungsankündigung in dem für die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des Handelsgesetzbuches. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Löschungsankündigung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
K & H Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hilden, Herderstr. 30, 40721 Hilden. Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst; insbesondere wurden folgende Paragraphen geändert: 1 Abs. 1 (Firma), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Geschäftsführung und Vertretung). Außerdem wurden mehrere Paragraphen ergänzt; die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen ändert sich entsprechend. Neue Firma: K & H GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Groß- und Einzelhandel und der Im- und Export mit Lebensmitteln und Waren aller Art, insbesondere mit Bau- und Landwirtschaftsmaschinen sowie der Klein- und Großviehhandel soweit keine staatliche Genehmigung erforderlich ist. 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
K & H Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Remscheid, Remscheider Str. 111, 42899 Remscheid. Der Sitz ist nach Hilden (jetzt Amtsgericht Düsseldorf HRB 64067) verlegt.
K & H Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hilden, Herderstr. 30, 40721 Hilden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Remscheid (bisher Wuppertal HRB 21512) nach Hilden beschlossen. Geschäftsanschrift: Herderstr. 30, 40721 Hilden. Gegenstand: Der Vertrieb von Lebensmitteln aller Art, insbesondere von Fleisch und der Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel mit Fleischwaren sowie deren Zerlegung, soweit es keiner besonderen Genehmigung bedarf und der Handel mit Geräten zur Herstellung und Verarbeitung von Fleischwaren aller Art. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Walter, Hasan, Remscheid, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Korklu, Ahmed Ismail, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
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