HRB 11518: K & P Beteiligungs GmbH, Rehna, Mühlenstraße 1, 19217 Rehna. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 26.03.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der E.G.S. INVESTMENT LIMITED mit Sitz in Birmingham/ Großbritannien (Companies House in Cardiff unter Nr. 05459765) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11518: K & P Beteiligungs GmbH, Rehna, Mühlenstraße 1, 19217 Rehna. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der E.G.S. Investment Limited mit der K & P Beteiligungs GmbH eingereicht worden. An der Verschmelzung sind beteiligt:als übertragende Gesellschaft die Private Limited Company englischen Rechts mit der Firma E.G.S. Investment Limited mit Sitz in Birmingham (Großbritannien), als aufnehmende Gesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit der Firma K & P Beteiligungs GmbH mit Sitz in Rehna (Deutschland).Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:die E.G.S. Investment Limited im Register des Companies House of Cardiff für England und Wales unter Nr. 05459765,die K & P Beteiligungs GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRB 11518.Minderheitsgesellschafter sind an der E.G.S. Investment Limited nicht beteiligt. Die K & P Beteiligungs GmbH ist die alleinige Gesellschafterin der E.G.S. Investment Limited. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der E.G.S. Investment Limited sind daher nicht bekannt zu machen. Minderheitsgesellschaftern der K & P Beteiligungs GmbH muss im Verschmelzungsplan kein Barabfindungsgebot gem. § 122 i UmwG gemacht werden, weil die Vorschrift ein Abfindungsangebot nur an Gesellschafter der übertragenen Gesellschaft vorsieht. Auch der Anspruch auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses nach §§ 122 h i.V.m. 14 Abs. 2, 15 UmwG steht nur Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft zu. Die Rechte der Gläubiger der K & P Beteiligungs GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der K & P Beteiligungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der K & P Beteiligungs GmbH nach § 125a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der K & P Beteiligungs GmbH gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der K & P Beteiligungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Mühlenstraße 1, 19217 Rehna, geltend zu machen. Die Rechte der Gläubiger der E.G.S. Investment Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 der Companies (Cross-Border Merger) Regulations 2007 des englischen Rechts. Danach kann jeder Gläubiger der E.G.S. Investment Limited beim High Court, Chancery Division, The Royal Courts of Justice, Strand, London, England, WC2A 2LL, beantragen, dass das Gericht eine Gläubigerversammlung einberuft. Wenn das Gericht eine Gläubigerversammlung einberufen hat, muss der Verschmelzungsplan die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Gläubiger, die zugleich 75 % des Wertes aller Forderungen der anwesenden oder vertretenen Gläubiger repräsentieren, erhalten. Unter der vorgenannten Anschrift der K & P Beteiligungs GmbH können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.
HRB 5703 HL: K & P Beteiligungs GmbH, Rehna, Mühlenstraße 1, 19217 Rehna. Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 1, 19217 Rehna; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Rehna verlegt (Amtsgericht Schwerin, HRB 11518).
K & P Beteiligungs GmbH, Rehna, Mühlenstraße 1, 19217 Rehna. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2002, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Lübeck (bisher Amtsgericht Lübeck HRB 5703 HL) nach Rehna beschlossen. Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 1, 19217 Rehna. Gegenstand: Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Kieft, Sabine, geb. Buchal, Hagen, * ‒.‒.‒‒; Pawlowski, Michael, Lübeck, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
K & P Beteiligungs GmbH, Lübeck. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die K & P Kino-Beteiligung Münster GmbH mit dem Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 6907 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..