HRA 200162:K & S Dresden Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Sottrum, Rotenburger Straße 1, 27367 Sottrum.Neue Firma: K & S 1. Besitzgesellschaft mbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2014 mit der K&S Bad Hersfeld Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Sottrum (AG Walsrode HRA 200737) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2014 mit der K & S Erfurt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Sottrum (AG Walsrode HRA 200734) verschmolzen. Die Änderung der Firma wurde beschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
K & S Dresden Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Sottrum, Rotenburger Straße 1, 27367 Sottrum. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HFI Hanseatische Fonds Investment GmbH, Sottrum (Amtsgericht Walsrode HRB 71609), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Geschäftsführung K & S Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Sottrum (Amtsgericht Walsrode HRB 200067).
K & S Dresden Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Sottrum, Rotenburger Straße 1, 27367 Sottrum. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: HFI Hanseatische Fonds Investment GmbH, Sottrum (Amtsgericht Walsrode HRB 71609).
K & S Dresden Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Sottrum, Rotenburger Straße 1, 27367 Sottrum. Persönlich haftender Gesellschafter: HFI Hanseatische Fonds Investment GmbH, Sottrum (Amtsgericht Walsrode HRB 71609), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2013 mit der K&S Babenhausen Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Sottrum (AG Walsrode HRA 200731) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
K & S Dresden Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Sottrum (Rotenburger Straße 1, 27367 Sottrum). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 17.08.2011 mit der K & S Zirndorf Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG und der K & S Wilsdruff Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG jew. mit Sitz in Sottrum verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.