HRB 60372:K & S Projektmanagement GmbH, Ludwigshafen/Rhein, Amtsstr. 6, 67059 Ludwigshafen.Änderung der Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 112, 67059 Ludwigshafen.
K & S Projektmanagement GmbH, Ludwigshafen/Rhein (Amtsstr. 6, 67059 Ludwigshafen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2006. Gegenstand: Büroorganisation, Veranstaltungsservice, Kantinenservice, Hausmeisterdienste mit Serviceleistungen im nicht handwerklichen Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kohm, Dieter, Rödersheim-Gronau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kohm, Dieter, Rödersheim-Gronau, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma K & S Projektmanagement e.K. in Mannheim (Amsgericht Mannheim, HRA 4757) betriebenen Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabers nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.04.2006 gemäß §§ 152 ff UmwG. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 17.07.2006 erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. Das Stammkapital wird durch Sacheinlage geleistet, nämlich durch Übertragung des bisher einzelkaufmännisch geführten Unternehmens K & S Projektmanagement e.K. mit Sitz in Mannheim. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.