HRB 6459: K & S Raumpflegeservice GmbH, Heinersreuth, Lohweg 12, 95500 Heinersreuth. Bestellt: Geschäftsführer: Bauer, Helmut, Küps, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
HRB 6459: K & S Raumpflegeservice GmbH, Heinersreuth, Lohweg 12, 95500 Heinersreuth. Einzelprokura: Nützel, Petra, Heinersreuth, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6459: K & S Raumpflegeservice GmbH, Heinersreuth, Lohweg 12, 95500 Heinersreuth. Die Aufspaltung wurde am 10.11.2016 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Coburg HRB 1860).
HRB 6459: K & S Raumpflegeservice GmbH, Heinersreuth, Lohweg 12, 95500 Heinersreuth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.8.2016. Geschäftsanschrift: Lohweg 12, 95500 Heinersreuth. Gegenstand des Unternehmens: sind Dienstleistungen aller Art, für die keine besondere Genehmigung erforderlich ist, insbesondere die Glas- und Gebäudereinigung und die Innenraumpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klein, Winfried, Heinersreuth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Aufspaltung aus dem Unternehmen K & S Raumpflegeservice GmbH Rödental, mit dem Sitz in Rödental (Amtsgericht Coburg HRB 1860 ). Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.