HRB 5825: K & S Raumpflegeservice GmbH Rödental, Rödental, Schmiedsgasse 15, 96472 Rödental. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Sperner, Peter, Erlangen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 5825: K & S Raumpflegeservice GmbH Rödental, Rödental, Schmiedsgasse 15, 96472 Rödental. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Löffler, Reiner, Weimar, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5825: K & S Raumpflegeservice GmbH Rödental, Rödental, Schmiedsgasse 15, 96472 Rödental. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2016. Geschäftsanschrift: Schmiedsgasse 15, 96472 Rödental. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen aller Art, für die keine besondere Genehmigung erforderlich ist, insbesondere die Glas- und Gebäudereinigung, die Innenraumpflege und Übernahme von Sicherheitsdiensten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Löffler, Reiner, Weimar, * ‒.‒.‒‒; Sperner, Peter, Bad Staffelstein, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Aufspaltung der K & S Raumpflegeservice GmbH Rödental, mit dem Sitz in Rödental (Amtsgericht Coburg HRB 1860). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.