HRB 39735: K & W, Keiner & Winkler Büromaterial Vertriebs GmbH, Ratingen, Anna-Schlinkheider-Str. 4, 40878 Ratingen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Plate Büromaterial Vertriebs GmbH am 28.06.2017 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 39735: K & W, Keiner & Winkler Büromaterial Vertriebs GmbH, Ratingen, Anna-Schlinkheider-Str. 4, 40878 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Plate Büromaterial Vertriebs GmbH mit Sitz in Lilienthal (AG Walsrode, HRB 121896) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 39735:K & W, Keiner & Winkler Büromaterial Vertriebs GmbH, Ratingen, Anna-Schlinkheider-Str. 4, 40878 Ratingen.Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Detken, Astrid, Grasberg, * ‒.‒.‒‒.
K & W, Keiner & Winkler Büromaterial Vertriebs GmbH, Düsseldorf (Anna-Schlinkheider-Str. 4, 40878 Ratingen). Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Ratingen beschlossen.