HRB 202365: W & B 24 Stunden Abschlepp- und Bergungsdienst GmbH, Bad Salzdetfurth, Zuckerfabrik 2 A, 31162 Bad Salzdetfurth. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: K & W Immobilien GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb und Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien.
HRB 202365: W & B 24 Stunden Abschlepp- und Bergungsdienst GmbH, Bad Salzdetfurth, Zuckerfabrik 2 A, 31162 Bad Salzdetfurth. Nicht mehr Geschäftsführer: Brückner, Jens, Sibbesse, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Klein, Christoph, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒.
W & B 24 Stunden Abschlepp- und Bergungsdienst GmbH, Bad Salzdetfurth, Zuckerfabrik 2 A, 31162 Bad Salzdetfurth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Zuckerfabrik 2 A, 31162 Bad Salzdetfurth. Gegenstand: Betrieb eines Abschlepp- und Bergungsdienstes für PKW und LKW sowie die Unfallstellensanierung mit Einschluss aller damit zusammenhängender Rechtshandlungen, soweit dies keiner Genehmigung bedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgem. Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brückner, Jens, Sibbesse, * ‒.‒.‒‒; Wanjek, Michael, Bad Salzdetfurth, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der W & B 24 Stunden Abschlepp- und Bergungsdienst OHG, Bad Salzdetfurth (Amtsgericht Hildesheim HRA 200902) nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2010 und 21.01.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.