HRB 19794: K + B Gastronomie- und Eventbedarf GmbH, Buttenwiesen, Wertinger Str. 48, 86647 Buttenwiesen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2018 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Kapfer Franz, Buttenwiesen, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Kapfer´s Getränkemarkt, Inh. Franz Kapfer e.K. mit der Niederlassung in Buttenwiesen geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19794: K + B Gastronomie- und Eventbedarf GmbH, Buttenwiesen, Wertinger Str. 48, 86647 Buttenwiesen. Die Verschmelzung wurde am 10.08.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Augsburg HRA 19607).
K + B Gastronomie- und Eventbedarf GmbH, Buttenwiesen (Wertinger Str. 48, 86647 Buttenwiesen). Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Kapfer Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Buttenwiesen und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.200,00 EUR.
K + B Gastronomie- und Eventbedarf GmbH, Buttenwiesen, Wertinger Str. 48, 86647 Buttenwiesen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Wertinger Str. 48, 86647 Buttenwiesen. Die Kapfer Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Buttenwiesen (Amtsgericht Augsburg HRB 21300) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
K + B Handels- und Dienstleistungs- GmbH, Buttenwiesen (Wiesenbreitenweg 2, 86647 Buttenwiesen). Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: K + B Gastronomie- und Eventbedarf GmbH.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen