K + W Verwaltungs GmbH, Hille, (Im Gewerbepark 4, 32479 Hille).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden K + W GmbH & Co. Metallverarbeitung KG am 04.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
K + W Verwaltungs GmbH, Hille (Im Gewerbepark 4, 32479 Hille). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.06.2008 mit der K + W GmbH & Co. Metallverarbeitung KG mit Sitz in Hille (AG Bad Oeynhausen HRA 3131) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.