HRA 254: K A N N GmbH & Co KG, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2021 mit der BEMA Beton- und Metallbau GmbH mit Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal, HRB 100289) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56170 Bendorf
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Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform: GmbH & Co. KG