HRB 230688: K industries - ALTHAMMER GmbH, München, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Heidenheim an der Brenz. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim an der Brenz. Sitz verlegt nach Heidenheim an der Brenz (nun Amtsgericht Ulm HRB 736482).
HRB 736482: K industries - ALTHAMMER GmbH, Heidenheim an der Brenz, In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim an der Brenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz der Gesellschaft) und § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen. Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB 230688) nach Heidenheim an der Brenz verlegt. Geschäftsanschrift: In den Seewiesen 50, 89520 Heidenheim an der Brenz. Gegenstand: Die Herstellung von Edelstahlrohren, die Planung und der Bau von Rohrleistungssystemen sowie die Konstruktion und der Bau von Behältern und Behälteranlagen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kreuzer, Franz, Wolfsberg/Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kreuzer, Philipp, Wolfsberg/Österreich, * ‒.‒.‒‒. Der zwischen der Gesellschaft und der "K-industries D Holding GmbH" (bisher: "Blitz 17-47 GmbH"), München (Amtsgericht Amtsgericht München HRB 230729) am 17.02.2017 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2017 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.