K-1 Veranstaltungsservice GmbH, Hattersheim am Main, Ankerstraße 70, 65795 Hattersheim am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HSG Zander Event Services GmbH am 03.01.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
K-1 Veranstaltungsservice GmbH, Hattersheim am Main, Ankerstraße 70, 65795 Hattersheim am Main. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Ankerstraße 70, 65795 Hattersheim am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HSG Zander Event Services GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 40152) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern,der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
K-1 Veranstaltungsservice GmbH, Hattersheim am Main (Ankerstraße 70, 65795 Hattersheim am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 4.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs.2 (Geschäftsjahr) beschlossen.