HRA 721702: K-ITTEC e.K., Neckarsulm, Einsteinstraße 31, 74172 Neckarsulm. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
K-ITTEC GmbH & Co. KG, Neckarsulm, Einsteinstraße 31, 74172 Neckarsulm.Rechtsform geändert, nun: Einzelkauffrau. Firma geändert; nun: K-ITTEC e.K. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Inhaberin handelt allein. Nun: Inhaber: Jensen, Eva Maria, Neckarsulm, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: K-ITTEC Beteiligungs-GMBH, Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 723816).
K-ITTEC GmbH & Co. KG, Neckarsulm, Einsteinstraße 31, 74172 Neckarsulm.Geschäftsanschrift: Einsteinstraße 31, 74172 Neckarsulm.
K-ITTEC GmbH & Co. KG, Neckarsulm (Einsteinstraße 31, 74172 Neckarsulm). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Thomas Kallenberger, Software Entwicklung und Vertrieb e.K.", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRA 104923) am 10.09.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
K-ITTEC GmbH & Co. KG, Neckarsulm (Einsteinstraße 31, 74172 Neckarsulm). Der Einzelkaufmann Kallenberger, Thomas, Neckarsulm, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Thomas Kallenberger, Software Entwicklung und Vertrieb e.K.", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRA 104923) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.07.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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