Jäger & Partner GmbH, Groß Rosenburg wohin der Sitz von Braunschwelg verlegt ist, (Sachsendorfer Str. 5-7, 39240 Groß Rosenburg).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der K-L-E Kraftfahrzeuge, Lagerung und Elektro Groß Rosenburg GmbH mit dem Sitz in Groß Rosenburg (Amtsgericht Stendal HRB 107814) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 08.12.2009 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
K-L-E Kraftfahrzeuge, Lagerung und Elektro Groß Rosenburg GmbH, Groß Rosenburg, Sachsendorfer Straße 5-7, 39240 Groß Rosenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2009 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR, die weitere Erhöhung um 39.000,00 EUR auf 65.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Jäger & Partner GmbH mit dem Sitz in Groß Rosenburg und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Geschäftsanschrift: Sachsendorfer Straße 5-7, 39240 Groß Rosenburg. Personenbezogene Daten ergänzt: Geschäftsführer: Jäger, Christoph, Groß Rosenburg, * ‒.‒.‒‒; Jäger, Hans-Ulrich, Groß Rosenburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Jäger & Partner GmbH mit dem Sitz in Groß Rosenburg (Amtsgericht Stendal HRB 108749) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.