HRB 27106: CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS GmbH, Koblenz, Maria Trost 23, 56070 Koblenz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CGM Systemhaus GmbH am 28.05.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 27106: CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS GmbH, Koblenz, Maria Trost 23, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.05.2021 mit der TURBOMED Vertriebs- und Service GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 26136) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27106: CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS GmbH, Koblenz, Maria Trost 23, 56070 Koblenz. Prokura erloschen: Koch, Jörg, Lotte, * ‒.‒.‒‒.
HRB 27106: CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS GmbH, Koblenz, Maria Trost 23, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2020 mit der CoSi medical IT GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 27097) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27106: CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS GmbH, Koblenz, Maria Trost 23, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2020 mit der Gotthardt Informationssysteme GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 5282) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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