K. H. Frisch-Fisch GmbH, Bremerhaven(Am Alten Schutzdeich 7 a, 27572 Bremerhaven). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 02.10.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Bremerhaven, HRA 7116 BHV) in das Registerblatt des neuen Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
K. H. Frisch-Fisch GmbH, Bremerhaven. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf den Alleingesellschafter Klaus Hartmann, geb. ‒.‒.‒‒, Bremerhaven, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..