K. Ziegler GmbH, Gersthofen (Tannenweg 5, 86368 Gersthofen). Die Einzelfirma wurde aufgrund Verschmelzung am 15.09.2005 in das Register eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 15340).
K. Ziegler GmbH, Gersthofen (Tannenweg 5, 86368 Gersthofen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Ziegler Katharina, Gersthofen, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen.Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Katharina Ziegler e. Kfr. mit dem Sitz in Gersthofen geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.