HRB 711959: K.H. Klausmann Hausverwaltung & Immobilien GmbH, Freiburg im Breisgau, Talstraße 34, 79102 Freiburg im Breisgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Bücheler, Roland, Heitersheim, * ‒.‒.‒‒; Klausmann-Wahl, Karl Heinrich, Heitersheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Zähringer, Michael, Oberried, * ‒.‒.‒‒; Zähringer, Andrea, Oberried, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 711959:K.H. Klausmann Hausverwaltung & Immobilien GmbH, Freiburg im Breisgau, Talstraße 34, 79102 Freiburg im Breisgau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2014. Geschäftsanschrift: Talstraße 34, 79102 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: der Betrieb eines Immobilienvermittlungs- und Baubetreuungsbüros sowie die Hausverwaltungstätigkeit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Bücheler, Roland, Heitersheim, * ‒.‒.‒‒; Klausmann-Wahl, Karl Heinrich, Heitersheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Klausmann-Wahl, Karl Heinrich, Heitersheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "K.H. Klausmann Hausverwaltung & Immobilien IVD Inh.: Karl H. Klausmann-Wahl e.K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 3395) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 02.07.2014. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.