HRA 100781: K2L GmbH & Co. KG, Ismaning, Landkreis München, Osterfeldstr. 82, 85737 Ismaning. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Microchip Technology Germany GmbH, Ismaning (Amtsgericht München HRB 197653). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 100781:K2L GmbH & Co. KG, Ismaning, Landkreis München, Osterfeldstr. 82, 85737 Ismaning.Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Microchip Technology Germany GmbH, Ismaning (Amtsgericht München HRB 197653), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 100781:K2L GmbH & Co. KG, Ismaning, Landkreis München, Osterfeldstr. 82, 85737 Ismaning.Durch Gesamtrechtsnachfolge infolge Verschmelzung ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Microchip Technology Germany GmbH, Gilching (Amtsgericht München HRB 197653). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Microchip Technology Germany GmbH, Ismaning (Amtsgericht München HRB 197653), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
K2L GmbH & Co. KG, Ismaning, Landkreis München, Osterfeldstr. 82, 85737 Ismaning. Die Ausgliederung wurde am 22.10.2013 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Mannheim HRB 111275).
K2L GmbH & Co. KG, Ismaning, Landkreis München, Osterfeldstr. 82, 85737 Ismaning. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 02.10.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.10.2013 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 02.10.2013 Teile des Vermögens ("K2L") von der SMSC mit dem Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 111275) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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