HRB 11075: Everding + Schulz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gütersloh, Avenwedder Straße 52, 33335 Gütersloh. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: K6 Steuerberatungsgesellschaft mbH.
HRB 11075: Everding + Schulz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gütersloh, Avenwedder Straße 52, 33335 Gütersloh. Prokura erloschen: Fortkord, Tobias, Verl, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11075: Everding + Schulz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gütersloh, Avenwedder Straße 52, 33335 Gütersloh. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fortkord, Tobias, Verl, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11075: Everding + Schulz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gütersloh, Avenwedder Straße 52, 33335 Gütersloh. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 12 (Geschäftsjahr und Bekanntmachungen) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Everding, Svenja, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Schulz, Torben, Verl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11075: Everding + Schulz Steuerberatung GmbH, Gütersloh, Avenwedder Str. 52, 33335 Gütersloh. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Organe der Gesellschaft, Gesellschafterversamlung), § 6 (Geschäftsführer, veranwortliche Führung/Vertretung), § 7 (Halten und Übertragen von Geschäftsanteilen), § 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und § 10 (Abtretungsverlangen statt Einziehung) und mit ihr die Änderung der Firma und eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Everding + Schulz Steuerberatungsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Avenwedder Straße 52, 33335 Gütersloh. Neuer Unternehmensgegenstand: die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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