KAB Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hattingen (Hombergsegge 8, 45529 Hattingen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MCT Unternehmensberatung GmbH, deren Firma geändert ist in KAB Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Essen, am 14.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KAB Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hattingen (Hombergsegge 8, 45529 Hattingen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24. August 2005 mit Änderung vom 15. September 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom jeweils selben Tag mit der MCT Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Essen (HRB 15085) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.