KABELCOM Halberstadt Gesellschaft für Breitbandkabel- Kommunikation mit beschränkter Haftung., Halberstadt (Oststraße 1, 38820 Halberstadt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der RFH Regionalfernsehen Harz GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Stendal HRA 21594) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 29.11.2007 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
38820 Halberstadt
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Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
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Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Stendal
Rechtsform: GmbH