KABELNETZ NRW HoldCo GmbH, Köln (Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ish NRW GmbH am 02.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KABELNETZ NRW HoldCo GmbH, Köln (Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der iesy Services GmbH mit Sitz in Frankfurt (Amtsgericht Frankfurt, HRB 56968), nunmehr: ish NRW GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 55984) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KABELNETZ NRW HoldCo GmbH, Köln (Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der KABELNETZ NRW Verwaltungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 37242) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KABELNETZ NRW HoldCo GmbH, Köln (Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Benesch, Heinz; Bonsall, James. Bestellt als Geschäftsführer: Sandhu, Parminder Singh, Königstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KABELNETZ NRW HoldCo GmbH, Köln (Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Baustert, Stefan Artur; Brown, Tom. Bestellt als Geschäftsführer: Bonsall, James, Ct. Bloomfield/USA, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Benesch, Heinz, Köln, * ‒.‒.‒‒, Er vertritt die Gesellschaft einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit er die Gesellschaft bei jeglichen Rechtsgeschäften mit - KABELNETZ NRW Verwaltungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 37242), - KABELNETZ NRW GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 20073), - ISH Verwaltungs-GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 36177), - ISH GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 16108), - ish KS NRW Beteiligungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 51212), - ish KS NRW GmbH & Co. KG,Köln (Amtsgericht Köln, HRA 21363), oder - KSG Kabel-Service Gesellschaft des Handwerks mbH (Amtsgericht Paderborn, HRB 1502) vertritt.