HRB 36294 HB: KAEFER Technik und Service GmbH, Bremen, Getreidestr. 3, 28217 Bremen. Gegenstand: Planung, Auslegung, Konstruktion, Montage, Betrieb und Instandhaltung von technischen Installationen in Gebäuden und Anlagen, Erbringung von Schlosserleistungen sowie die Ausführung von Metallarbeiten aller Art; Stellung von Sicherheitspersonal zur Durchführung von u.a. Sicherheitsunterweisungen, Sicherheitsaudits; Messung von Strahlenschutz an Personen und Anlagenteilen; Transportarbeiten; Ausführung von Gefahrstoffentsorgungs- und Reinigungsarbeiten jeglicher Art; der Aufbau, Abbau und Verleih von Gerüsten und sonstigen Montageteilen sowie die Bereitstellung alternativer Zugangstechniken (z. B. Scherenbühne, Hubstapler oder lndustriekletterer); Erbringung von lnstandhaltungsleistungen, Reparaturen und Wartung in Kraftwerken und lndustrieanlagen; gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Durchführung von Malerarbeiten, Industrieanstrichen, lnnenbeschichtungen und Korrosionsschutzarbeiten, Handel, lnstandsetzung und Wartung sowie die Montage von Brandschutzgeräten, -anlagen und -systemen, die industrielle Serienfertigung und der Vertrieb von Blechverkleidungen sowie die Durchführung aller sonstigen unmittelbar oder mittelbar mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden Tätigkeiten und Geschäfte. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2022 wurde zugleich der Gegenstand des Unternehmens und der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die KAEFER ESG GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 155924) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Rechtsform: GmbH