HRB 13994: KANN - DASAG Verwaltungs-GmbH, Urmitz, Landstr. 231, 56220 Urmitz. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Bendorf sowie die Änderung des § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Sitz: Bendorf. Änderung der Geschäftsanschrift: Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in der Kommanditgesellschaft unter der Firma KANN - DASAG GmbH & Co KG mit dem Sitz in Bendorf, die das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen zum Gegenstand hat.
HRB 13994: KANN - DASAG Verwaltungs-GmbH, Urmitz, Landstr. 231, 56220 Urmitz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.06.2022 mit der Verwaltungsgesellschaft für einzugfertiges Bauen mbH mit Sitz in Bendorf (Amtsgericht Koblenz, HRB 4385) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13994: KANN - DASAG Verwaltungs-GmbH, Urmitz, Landstr. 231, 56220 Urmitz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2018 mit der KANN Betonfertigteile Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bendorf (Amtsgericht Koblenz, HRB 26317) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KANN - DASAG Verwaltungs-GmbH, Urmitz (Landstr. 231, 56220 Urmitz). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kern, Jürgen, Oberursel, * ‒.‒.‒‒. neuer Geschäftsführer: Geenen, Jan, Neuwied, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.