Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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c)
Nach Umfirmierung und Berichtigung der Registerstelle
weiterhin:
Kommanditist:
Heidelberg Materials Beton DE GmbH, Heidelberg (Amtsgericht
Mannheim HRB 330562), Einlage: 460.200,00 EUR. |
a)
13.12.2023
Frohs
b)
Fall 6
von Amts wegen
berichtigt |
KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2012 mit der TBG KANN Beton Guben Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Guben (AG Cottbus, HRB 6644) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf.Geschäftsanschrift: Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04.2009 mit der Kleber Beton GmbH mit Sitz in Herdorf (AG Montabaur HRB 1738) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf (Hüttenstr. 180, 56170 Bendorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der TBK-Transportbeton Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz HRB 1933) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.