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KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf (HRA 1044)

Firmendaten

Anschrift
Bendorfer Str.
56170 Bendorf
Frühere Anschriften: 1
Hüttenstr. 180, 56170 Bendorf
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02622/707-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.kann-beton.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 1044
Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die KANN Beton GmbH & Co KG aus Bendorf ist im Handelsregister Koblenz unter der Nummer HRA 1044 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die KANN Beton GmbH & Co KG ihren Standort mindestens einmal geändert. Die KANN Beton GmbH & Co KG weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 12.05.2024)

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Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
5 c)
Nach Umfirmierung und Berichtigung der Registerstelle
weiterhin:
Kommanditist:
Heidelberg Materials Beton DE GmbH, Heidelberg (Amtsgericht
Mannheim HRB 330562), Einlage: 460.200,00 EUR.
a)
13.12.2023
Frohs
b)
Fall 6
von Amts wegen
berichtigt
Calendar 14.11.2012
Veränderung

KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2012 mit der TBG KANN Beton Guben Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Guben (AG Cottbus, HRB 6644) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 23.06.2009
Veränderung

KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf.Geschäftsanschrift: Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04.2009 mit der Kleber Beton GmbH mit Sitz in Herdorf (AG Montabaur HRB 1738) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.10.2007
Veränderung

KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf (Hüttenstr. 180, 56170 Bendorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der TBK-Transportbeton Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz HRB 1933) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

23.06.2009
Adressänderung

Alte Anschrift:
Hüttenstr. 180
56170 Bendorf

Neue Anschrift:
Bendorfer Str.
56170 Bendorf