HRB 105686:KANN GmbH Baustoffwerke Magdeburg, Magdeburg, Saalestr. 34, 39126 Magdeburg.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der BEMA Beton- und Metallbau GmbH mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 100289) verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KANN GmbH Baustoffwerke Magdeburg, Magdeburg, Saalestr. 34, 39126 Magdeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 5.7.2012 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 1.509.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 25.000,00 EUR.
KANN GmbH Baustoffwerke Magdeburg, Magdeburg, Saalestr. 34, 39126 Magdeburg. Bestellt: Geschäftsführer: Harnisch, Michael, Wildau, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Berthold, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Plaschnik, Harald, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KANN GmbH Baustoffwerke Magdeburg, Magdeburg, Saalestr. 34, 39126 Magdeburg. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 02.11.1994 mit der BEMA Beton- und Metallbau GmbH mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 100289) ist durch Kündigung zum 31.12.2010 beendet. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderung begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.