Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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b)
Änderung der Vertretungsregelung, weiterhin
Geschäftsführer:
Dr. Liersch, Matthias, Koblenz, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Abels, Yannick, Pillig, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.06.2023
Spieß-Welp
b)
Fall 22 |
HRB 2429: KANN GmbH Baustoffwerke, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2020 mit der KANN Baustoffwerke Leipzig Verwaltungs - GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 1558) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2429: KANN GmbH Baustoffwerke, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2017 mit der KANN GmbH Baustoffwerke Mittenwalde-Telz mit Sitz in Mittenwalde (Amtsgericht Cottbus HRB 9482 CB) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
HRB 2429: KANN GmbH Baustoffwerke, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2017 mit der KANN GmbH Baustoffwerke Mittenwalde-Telz mit Sitz in Mittenwalde (Amtsgericht Cottbus HRB 9492 CB) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2429: KANN GmbH Baustoffwerke, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Geschäftsführer: Harnisch, Michael, Wildau, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Singhof, Axel, Niederbachheim, * ‒.‒.‒‒.
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