HRB 29070: KANO Ambulante Krankenpflege GmbH, Dortmund, Westricher Straße 32, 44388 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals gegen Sacheinlage um 15.984,00 EUR auf nunmehr 40.984,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 40.984,00 EUR.
HRB 29070: KANO Ambulante Krankenpflege GmbH, Dortmund, Westricher Straße 32, 44388 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2017. Geschäftsanschrift: Westricher Straße 32, 44388 Dortmund. Gegenstand: der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes sowie Angebote von Betreuungsgruppen und teilstationärer Pflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rommel, Norbert, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Rommel, Karin, Dortmund, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung ihres Vermögens der KANO-Pflegedienst e.K. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 18412) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.03.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.03.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.