Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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Prokura erloschen:
Glauer, Mark, Marburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.05.2023
Brühl
b)
Fall 17 |
HRB 2226: KAPHINGST GmbH, Marburg, Am Kaufmarkt 2, 35041 Marburg. Bestellt als Geschäftsführer: Weimer, Carsten, Fernwald, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2226: Sanitätshaus Kaphingst GmbH, Marburg, Am Kaufmarkt 2, 35041 Marburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Neue Firma: KAPHINGST GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ORS GmbH Orthopädie- und Rehatechnik mit dem Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRB 6099) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2226: Sanitätshaus Kaphingst GmbH, Marburg, Am Kaufmarkt 2, 35041 Marburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kaphingst Kassel GmbH mit dem Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 15729) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2226: Sanitätshaus Kaphingst GmbH, Marburg, Am Kaufmarkt 2, 35041 Marburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.093,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Kaphingst Kassel GmbH, Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 15729) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 81.663,00 EUR.
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