Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Änderung von Amts wegen zur
Geschäftsanschrift:
Zollhaus, 07333 Unterwellenborn, Ortsteil
Kamsdorf |
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a)
29.01.2024
Rosenberger |
HRB 204084: KARIMA - Kuhhaltungsgesellschaft mbH, Unterwellenborn, Zollhaus, 07334 Kamsdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Potte, Rainer, Oberwellenborn, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schnorr, Marcel, Unterwellenborn OT Bucha, * ‒.‒.‒‒.
HRB 204084: KARIMA - Kuhhaltungsgesellschaft mbH, Kamsdorf, Zollhaus, 07334 Kamsdorf. In Ausführung der Gebietsreform geändert, nun: Neuer Sitz: Unterwellenborn.
HRB 204084:KARIMA - Kuhhaltungsgesellschaft mbH, Kamsdorf, Zollhaus, 07334 Kamsdorf.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jäger, Uwe, Facharbeiter für Rinderzucht, Reschwitz. Bestellt: Geschäftsführer: Reichelt, Dirk, Unterwellenborn, OT Könitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Potte, Rainer, Oberwellenborn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KARIMA - Kuhhaltungsgesellschaft mbH, Kamsdorf, Zollhaus, 07334 Kamsdorf.Geschäftsanschrift: Zollhaus, 07334 Kamsdorf. Der Teilergebnisabführungsvertrag vom 26.10.1999 mit der Agrargenossenschaft Kamsdorf eG mit dem Sitz in Kamsdorf (Amstgericht Jena GnR 200144) ist durch Aufhebung zum 31.12.2008 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.