HRB 9393 CB: KAROSS GmbH Karosserie und Autoreparatur, Schönefeld, Querweg 3, 12529 Schönefeld OT Großziethen. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Cottbus übergegangen. Vormals Amtsgericht Potsdam, HRB 1456 P. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen.
HRB 1456 P: KAROSS GmbH Karosserie und Autoreparatur, Schönefeld, Querweg 3, 12529 Schönefeld OT Großziethen. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist nunmehr das Amtsgericht Cottbus zuständig. Die Firma wird jetzt bei dem Amtsgericht Cottbus unter HRB 9393 CB geführt. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 1456 P: KAROSS GmbH Karosserie und Autoreparatur, Schönefeld, Querweg 3, 12529 Schönefeld OT Großziethen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital)
KAROSS GmbH Karosserie und Autoreparatur, Schönefeld, Querweg 3, 12529 Schönefeld OT Großziethen. Geschäftsführer: Piper, Christian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schönstädt, Uwe. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).
KAROSS GmbH Karosserie und Autoreparatur, Schönefeld, Querweg 3, 12529 Schönefeld OT Großziethen. Inländische Geschäftsanschrift lautet: Querweg 3, 12529 Schönefeld OT Großziethen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.09.2010 ist das Stammkapital der Gesellschaft auf 25.564,60 EUR umgestellt, sodann um 35,40 EUR auf 25.600 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag ergänzt durch Einfügung eines neuen § 16 (Tod eines Gesellschafters) sowie geändert in § 4 (Stammkapital); § 13 (Vertretung in der Gesellschafterversammlung) und § 18 (Zuständigkeit für Streitigkeiten). Durch die Einfügung eines neuen § 16 sind die bisherigen §§ 16 bis 18 nunmehr die §§ 17 bis 19.